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Warum eine Initiative?
Das Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen macht Sinn. Die Ausübung der politischen Rechte muss nicht an die Staatsbürgerschaft geknüpft sein.

Mit der Bedingung des fünfjährigen Aufenthalts und der Niederlassungsbewilligung ist sichergestellt, dass Personen das gesellschaftliche und politische System kennen und längerfristig an ihrem Wohnort interessiert sind.

MigrantInnen haben ihren Lebensmittelpunkt hier. Nur weil sie einen ausländischen Pass besitzen, sind sie nicht anders geartet als SchweizerInnen, die in Basel leben.

Obwohl die Verfassung des Kantons Basel-Stadt noch neu und erst seit 2006 in Kraft ist, fand das Stimm- und Wahlrecht dort keinen Eingang. Es wurde u.a. deshalb nicht in die neue Kantonsverfassung aufgenommen, um die gesamte Vorlage nicht zu gefährden. Es ist richtig, die Stimmberechtigten nun separat dazu zu befragen.

Der Regierungsrat hat bereits 1999 in seinem Leitbild und Handlungskonzept zur Integrationspolitik angekündigt, er werde "prüfen, ob den Stimmenden in einigen Jahren die Möglichkeit gegeben werden soll, sich zur Partizipation mit dem aktiven Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene (C-Ausweis) an der Urne zu äussern."

Da der Kanton Basel-Stadt für die Stadt Basel keine explizite kommunale Ebene in Form einer Einwohnergemeinde kennt, soll das Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen in der Stadt sowohl auf kommunaler als auch auf kantonaler Ebene gelten. Riehen und Bettingen hingegen sind frei, es auf kommunaler Ebene selbst einzuführen.

Die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für MigrantInnen bedeutet einen weiteren Ausbau der Demokratie - so wie dies 1966 geschah, als die Schweizer Frauen das kantonale Stimm- und Wahlrecht erhielten.

Eine Studie zeigte schon 1994 auf, dass das Stimm- und Wahlrecht von MigrantInnen als eine Art Geschenk wahrgenommen wird (Bsp. Neuenburg). Es ist eine „Belohnung” für die geleistete Arbeit, das Bezahlen der Steuern und das Beachten der lokalen Regeln. Im Gegenzug verpflichtet es dazu, mehr Verantwortung und Engagement zu übernehmen. Was wollen wir mehr?

Die hohe symbolische Kraft des Stimm- und Wahlrechts ist nicht zu unterschätzen. Es erzeugt ein Gefühl der Zugehörigkeit - und dies alles, ohne dass es dem Staat wesentliche Kosten aufbürdet.

Das Argument „Die leisten ja keinen Wehrdienst, so sollen sie auch nicht Wählen dürfen” ist nicht stichhaltig. Schweizerinnen leisten zu grössten Teilen auch keinen Wehrdienst, sind aber stimmberechtigt. Wehrpflicht und Stimmrecht müssen und sollen nicht verknüpft sein. „Pflichten” gibt es sonst noch genug und sie werden auch von Niedergelassenen wahrgenommen: Steuern und AHV zahlen, die Kinder zur Schule schicken etc. etc. Gründe genug, die Niedergelassenen an den politischen Entscheiden zu beteiligen.

Die Kantone Neuenburg und der Jura haben das Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen eingeführt. Neuenburg vor über 150 Jahren im Jahr 1849 und der Kanton Jura bei seiner Gründung 1978. In beiden Kantonen wurden nie Vorstösse lanciert, um das Recht abzuschaffen; man hat gute Erfahrungen gemacht und es geniesst hohe Akzeptanz.

Wir SchweizerInnen profitieren übrigens in den Europäischen Staaten schon länger vom Wahlrecht für Ausländerinnen.

EU-BürgerInnen dürfen generell in allen Mitgliedstaaten stimmen und wählen.