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Wo existiert das Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen bereits?
Kanton Neuenburg Bereits seit 1849 kennt der Kanton Neuenburg das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene. Im Jahr 2000 wurde es auf die kantonale Ebene ausgeweitet.
Kanton Jura Seit seiner Gründung 1978 verfügt der Kanton Jura über ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für AusländerInnen.
Kanton Appenzell Ausserrhoden Im Kanton Ausserrhoden verfügen die Gemeinde Wald und die Gemeinde Speicher über ein Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen.
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Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen in anderen europäischen Ländern
Schweden Schweden hat das Stimm- und Wahlrecht für MigrantInnen 1975 eingeführt. Zugewanderte erhalten das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht nach 3 Jahren.
EU EU-BürgerInnen dürfen in allen Mitgliedstaaten an ihrem Wohnsitz wählen.
Stimm- und Wahlrecht für SchweizerInnen in anderen europäischen Ländern
Schweden, Niederlande, Irland, Belgien SchweizerInnen dürfen wählen in:
  • Schweden (nach 3 Jahren Aufenthalt)
  • Dänemark (nach 3 Jahren)
  • Niederlande (nach 5 Jahren)
  • Irland
  • Belgien
  • Allerdings finden in diesen Ländern nur sehr wenige oder keine Abstimmungen statt, da sie nicht das schweizerische Systeme der direkten Abstimmungsdemokratie kennen.