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SchweizerInnen dürfen wählen in:
Schweden (nach 3 Jahren Aufenthalt)
Dänemark (nach 3 Jahren)
Niederlande (nach 5 Jahren)
Irland
Belgien
Allerdings finden in diesen Ländern nur sehr wenige oder keine Abstimmungen statt, da sie nicht das schweizerische Systeme der direkten Abstimmungsdemokratie kennen.
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