|
|
|
|
|
|
Geschichte des Ausländerstimmrechts im Kanton Basel-Stadt
|
|
|
1991
|
|
Die erste Volksinitiative wird eingereicht.
|
|
|
|
1994
|
|
Die erste Volksinitiative wird von rund 75 Prozent der StimmbürgerInnen abgelehnt.
|
|
|
|
1999
|
|
Der Regierungsrat kündet in seinem Leitbild und Handlungskonzept zur Integrationspolitik an, er wolle prüfen, „ob den Stimmenden in einigen Jahren die Möglichkeit gegeben werden soll, sich zur Partizipation mit dem aktiven Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene (C-Ausweis) an der Urne zu äussern.”
|
|
|
|
1999 - 2005
|
|
Der Verfassungsrat beschäftigt sich im Rahmen der Totalrevision der Verfassung mehrmals mit verschiedenen Formulierungen zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für MigrantInnen. Alle scheitern im Rat. Oft wird das Argument angeführt, man gefährde damit die Annahme der gesamten Verfassung, weil in der obligatorischen Volksabstimmung die Stimmberechtigten die neue Verfassung deshalb ablehnten.
|
|
|
|
2000
|
|
Die Humanistische Partei reicht eine Initiative für die Einführung eines Ausländerstimmrechts ein. Die Initiative will umfassende Wahlrecht auf Gesuch hin ermöglichen. Die Initiative wird 2004 zurückgezogen.
|
|
|
|
2007
|
|
Ein Personenkomitee aus linken und bürgerlichen Einzelpersonen lanciert die dritte Initiative für die Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für MigrantInnen.
|
|
|
|
2009, 6. März
|
|
Mitglieder des Personenkomitees und MigrantInnen übergeben die Unterschriftenbogen an die Staatskanzlei.
|
|
|
|
2010, 19. Mai
|
|
Der Grosse Rat hat empfiehlt die Initiative zur Annahme und legt dennoch einen Gegenvorschlag vor. Die Initiative will Ausländerinnen und Ausländern, welche die Niederlassungsbewilligung besitzen und mindestens fünf Jahre im Kanton wohnen, das Stimm- und Wahlrecht in kantonalen Angelegenheiten gewähren. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats verlangt, dass Ausländer seit zehn Jahren in der Schweiz wohnen, davon fünf in Basel-Stadt. Zudem sollen diese Migranten nur aktiv abstimmen und wählen, aber nicht in ein Amt gewählt werden können. |
|
|
|
2010, 23. Juni
|
|
Der Abstimmungstermin über die Initiative und den Gegenvorschlag wird sehr kurzfristig auf den 26. September festgelegt.
Das Initiativkomitee beschliesst, die Initiative nicht zurückzuziehen, sondern - wie der Grosse Rat - ein doppeltes Ja zu empfehlen. Dies selbstverständlich mit der Priorität in der Stichfrage für die Initiative, da der Gegenvorschlag des Grossen Rates wesentliche Abstriche macht. Die Initiative möchte kein Wahlrecht, das Wählerinnen und Wähler zweier Klassen hervorbringt. |
|
|