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Was wir wollen
Die Initiative hat folgende Ergänzung in die Baselstädtische Verfassung zum Ziel:
Einwohner und Einwohnerinnen, die das Schweizer Bürgerrecht nicht besitzen, erhalten das kantonale Stimm- und Wahlrecht, wenn sie mindestens 5 Jahre Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben und im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind.
Der Initiativtext ist so formuliert, dass er sich sinnvoll und widerspruchsfrei in die neue Verfassung des Kantons Basel-Stadt (§ 40, Absatz 3) einfügt.
Mit der Bedingung der Niederlassungsbewilligung ist sichergestellt, dass Personen das gesellschaftliche und politische System kennen und längerfristig an ihrem Wohnort interessiert sind
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